Familienrecht

Familienrecht

Schwerpunkt Familienrecht

Gerade im Fami­lien­recht ste­hen meist per­sön­li­che Pro­bleme im Vor­der­grund, deren recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung oft zu ei­ner star­ken emo­ti­o­nalen Be­las­tung führt. Deshalb be­darf es hier nicht nur in be­son­de­rem Maße fach­li­cher anwalt­li­cher Kompe­tenz, son­dern auch der Sen­si­bi­li­tät, sich in die Be­trof­fe­nen hin­ein­zu­ver­set­zen und ihnen bei der Bewäl­ti­gung die­ser Pro­bleme jeder­zeit mit Rat und Tat zur Sei­te zu stehen. Gerne be­rate und ver­trete ich Sie in Ange­le­gen­hei­ten wie z.B. Ehe­schei­dung und Schei­dungs­fol­gen, Sorge-, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangs­recht, Unter­halt, Zuge­winn­aus­gleich, Vater­schafts­fest­stel­lung, Tren­nungs- und Schei­dungs­folgen­ver­ein­ba­rung oder der nichtehelichen Lebens­gemein­schaft.